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IEF Beratung

Beratung bei Kindeswohlgefährdung – IeF insoweit erfahrene Fachkraft nach §8b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Personen, die in beruflichen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben einen Anspruch auf Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Für diese Beratungen stehen „insoweit erfahrene Fachkräfte“ zur Verfügung, die auf das Thema Kindeswohlgefährdung spezialisiert sind und Gefahren für das Kindeswohl einschätzen können.

Die Beratung findet in anonymisierter Form statt, dazu werden keine persönlichen Daten des Kindes erhoben.

Ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und das weitere Vorgehen ist Inhalt der kostenfreien Beratung.

Dazu nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Kinderschutzbund Ortenau e.V. auf und werden an die zuständige Kinderschutzfachkraft weitergeleitet und die Beratungstermine in dringenden Fällen auch kurzfristig vereinbart.

Ansprechpartnerin

Dana Flößer
0781 43338