Begleiteter Umgang kann in Anspruch genommen werden als Hilfsangebot bei Problemen nach Trennung und Scheidung.
Beim Projekt „Begleiteter Umgang“ stellt der Kinderschutzbund Räumlichkeiten zur Verfügung, die in einem geschützten Rahmen Besuchskontakte zwischen Kind und Elternteil ermöglichen. Ziel der Umgangsbegleitung ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Besuchskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Dazu gehört auch, die Eltern zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hinzuführen und dies zu unterstützen.
Der Umgang wird durch Fachkräfte des Kinderschutzbundes begleitet.